Zum 1.12.2020 sind zahlreiche neue Regeln im Wohnungseigentumsrecht in Kraft getreten, nachdem das Reformgesetz am 22.10.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl. I 2020, S. 2187).
Nachfolgend die wesentlichen Änderungen am Wohnungseigentumsgesetz im Überblick:
Sanierung und Modernisierung werden einfacher
Anspruch auf zertifizierten Verwalter statt Sachkundenachweis für Gewerbeerlaubnis
Gemeinschaft als Träger der Verwaltung
Mehr Befugnisse für Verwalter
Außenvollmacht für Verwalter
Eigentümerversammlungen und Beschlussfassung werden vereinfacht
Beschluss-Sammlung wird doch nicht abgeschafft
Recht auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen
Flexiblere Entscheidung über Kostentragung
Verwaltungsbeirat wird flexibler ausgestaltet
Einfachere Abberufung des Verwalters
Anfechtungsklage gegen die Gemeinschaft
Kostenentscheidung zulasten des Verwalters wird abgeschafft
Grundbucheintragung vereinbarungsändernder Beschlüsse
Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft
Erweiterung der Sondereigentumsfähigkeit
Gegenstand und Inhalt der Jahresabrechnung
Entziehung des Wohnungseigentums
Doch keine Beschlusskompetenz für Vertragsstrafen
Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Für nähere Informationen zu den genannten Übersichten, folgen Sie bitte dem Link: WEG-Reform 2020 gilt seit 1.12. | Immobilien | Haufe