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Inkrafttreten der WEG Reform

Zum 1.12.2020 sind zahlreiche neue Regeln im Wohnungseigentumsrecht in Kraft getreten, nachdem das Reformgesetz am 22.10.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl. I 2020, S. 2187).

Nachfolgend die wesentlichen Änderungen am Wohnungseigentumsgesetz im Überblick:

  • Sanierung und Modernisierung werden einfacher

  • Anspruch auf zertifizierten Verwalter statt Sachkundenachweis für Gewerbeerlaubnis

  • Gemeinschaft als Träger der Verwaltung

  • Mehr Befugnisse für Verwalter

  • Außenvollmacht für Verwalter

  • Eigentümerversammlungen und Beschlussfassung werden vereinfacht

  • Beschluss-Sammlung wird doch nicht abgeschafft

  • Recht auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen

  • Flexiblere Entscheidung über Kostentragung

  • Verwaltungsbeirat wird flexibler ausgestaltet

  • Einfachere Abberufung des Verwalters

  • Anfechtungsklage gegen die Gemeinschaft

  • Kostenentscheidung zulasten des Verwalters wird abgeschafft

  • Grundbucheintragung vereinbarungsändernder Beschlüsse

  • Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Erweiterung der Sondereigentumsfähigkeit

  • Gegenstand und Inhalt der Jahresabrechnung

  • Entziehung des Wohnungseigentums

  • Doch keine Beschlusskompetenz für Vertragsstrafen

  • Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Für nähere Informationen zu den genannten Übersichten, folgen Sie bitte dem Link: WEG-Reform 2020 gilt seit 1.12. | Immobilien | Haufe